Präambel
Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Behinderungen.
Nach ihr haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit allen anderen Kindern einen Anspruch auf wohnortnahe Beschulung.
Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist die Inklusion in Niedersachsen für alle SchülerInnen der Klassenstufen 1 und 5 aufsteigend verbindlich eingeführt worden. Seit diesem Jahr gibt es durch die Anne- Frank- Schule Holzminden (Förderzentrum) Unterstützung mit Hilfe einer Förderschullehrkraft für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Oberschule Bevern.
Fortbildungsveranstaltungen, die für den Weg zur Inklusion dienlich sind, werden und wurden diesbezüglich regelmäßig angeboten.
Die Oberschule Bevern möchte Chancengleichheit für jeden einzelnen erzielen und die jeweils bestmöglichen Bildungswege eröffnen.
Damit leistet die Schule einen Beitrag zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Rechts auf eine inklusive Beschulung. Voraussetzung hierbei ist ein wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander. Jegliche Art von Diskriminierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung soll nicht toleriert werden (vgl. Leitbild der Oberschule Bevern).
Auch Inklusion basiert auf Wertschätzung aller SchülerInnen.
„Bislang sind wir eher gewohnt, von schulischer Integration zu sprechen, häufig vorrangig assoziiert mit SchülerInnen, von denen gesagt wird, sie hätten „Behinderungen“ oder „sonderpädagogischen Förderbedarf“ oder aber mit SchülerInnen, die einen Migrationshintergrund aufweisen. Der Index benutzt bewusst den Begriff Inklusion, denn er meint damit die Erziehung und Bildung aller Kinder und Jugendlichen“ (Index f. Inklusion, S. 8).
Noch stehen wir erst am Anfang der Inklusion, denn die allgemeinbildenden Schulen befinden sich immer noch in einer Zwangslage. Sie müssen SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf zuweisen und sie damit implizit als andersartig kennzeichnen (vgl. Index). Zudem sind sie verpflichtet, Zeugnisse zu schreiben, die klar kennzeichnen, dass Kinder einen Bedarf an sonderpädagogischen Unterstützung haben.
Auch erfordert Inklusion die Mitarbeit und Unterstützung der Eltern der jeweiligen SchülerInnen in Form von Elterngesprächen. Ebenso erhalten die Eltern in den Aufnahmegesprächen den Hinweis, dass sie im Hinblick der Inklusion eine Mitwirkungspflicht haben.
1. Zielvorstellung
Im Mittelpunkt der Oberschule Bevern stehen die SchülerInnen mit ihren Begabungen, Interessen und Erfahrungen. Sie zielt darauf ab, die SchülerInnen in ihrer Entwicklung zu unterstützen sowie ein anregendes Schulklima zu erhalten.
Die SchülerInnen lernen gemeinsam und werden ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert (vgl. Ziele der Oberschule).
1.1 Zielperspektiven
Für eine inklusive Schule müssen drei miteinander verbundene Dimensionen geschaffen werden, mit denen das Schulleben erforscht wird. Diese sind notwendig, um Inklusion in einer Schule zu entwickeln.
In der Übersicht auf der folgenden Seite finden sich Bereiche, die eine inklusive Arbeit unterstützen und zeigen gleichzeitig Dimensionen auf, die die Oberschule Bevern bereits durchführt.
C Inklusive Praktiken entwickeln |
C2 Ressourcen mobilisieren |
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C1 Lernarrangements organisieren |
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B Strukturen etablieren |
B2 Unterstützung für Vielfalt organisieren |
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B1 Eine Schule für alle entwickeln |
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A Inklusive Kulturen schaffen |
A2 Inklusive Werte verankern |
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A1 Gemein-schaft bilden |
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Dimensionen |
Bereiche |
Indikatoren |
2. Lernsituation in der Oberschule Bevern
Seit dem Schuljahr 2013/14 werden an der Oberschule Bevern SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und sozial- emotionale Entwicklung unterrichtet. Inklusiv können demnach bereits die Klassen 5 bis 7 fortlaufend beschult werden.
Eine Förderschullehrkraft unterstützt diese Bemühungen.
In Klasse 5 wird zunächst in den gesamten Fächern inklusiv unterrichtet, denn es gibt noch keine Kurseinteilungen. Dieses geschieht ab der sechsten Klasse in Mathematik und Englisch. Im Fach Deutsch erfolgt eine differenzierende Kurseinteilung ab Klasse 7.
3. Sonderpädagogische Förderung, Unterstützung und Beratung
Im Rahmen der Inklusion ist gemeinsames und individuelles Lernen gefordert. Es gilt, differenzierte Unterrichtskonzepte zu entwickeln; die Kurseinteilungen z. B. bieten hier eine Möglichkeit die SchülerInnen je nach Leistungsstand und Leistungsvermögen in unterschiedliche Lerngruppen einzuteilen.
Individuelles Lernen hält immer mehr Einzug in die Unterrichtsplanung - es bedeutet: Jeder lernt für sich individuell und mit anderen gemeinsam - alle lernen unterschiedlich im Hinblick auf Interesse, Motivation, Tempo, Vorkenntnisse und Leistungsvermögen. Diese heterogenen Klassen bedingen eine vielfältige Organisationsstruktur des Unterrichts.
Förderschullehrkräfte unterstützen Klassen- und Fachlehrkräfte im Unterricht, bei der Diagnose und Förderplanung, beim Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, der Prävention, der Beratung von Eltern und Schülern und bei der Leistungsbewertung durch:
- unterrichtsbegleitende Maßnahmen im Klassenverband / Teamteaching / innere Differenzierung, wie z.B. Kleingruppenarbeit, Arbeit am selben Thema, jedoch mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen usw.
- sonderpädagogische Förderung zu Basisqualifikationen z.B. Lese- und Rechtschreibförderung, Mathematikförderung, Konzentrationstraining / äußere Differenzierung (SchülerInnen arbeiten phasenweise außerhalb des Klassenraumes).
- Erstellen / Bearbeiten / Bereitstellen differenzierter Unterrichtsmaterialien / differenzierter Lernzielkontrollen.
- sonderpädagogische Diagnostik / Lernstandserhebungen / regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
- Prozessbegleitung bei der individuellen Förderplanung sowie der Dokumentation dieser.
- (auf Wunsch) das Führen von Beratungsgesprächen mit KollegInnen zum Einsatz sonderpädagogischer Verfahren (z.B. Kind – Umfeldanalyse).
- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Beratungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten (gemeinsam mit der Klassenlehrkraft) hinsichtlich der Festlegung von Förderzielen, der Lern- und Verhaltensentwicklung, Möglichkeiten
- der Förderung, außerschulische Hilfemöglichkeiten (Mobiler Dienst, Erziehungsberatungsstelle, Holzminden, Albert- Schweitzer- Therapeutikum / AST, Tagesklinik Höxter etc).
- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Beratungsgesprächen mit den Schülern (gemeinsam mit der Klassenlehrkraft).
4. Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung an der OBS Bevern
An der Oberschule Bevern ist momentan eine Förderschullehrkraft im Rahmen des regionalen Integrationskonzeptes (RIK) von der Anne- Frank- Schule Holzminden tätig.
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können in Bevern zielgleich bzw. zieldifferent unterrichtet werden.
(Zieldifferent sollte nur dann unterrichtet werden, wenn die Schule das Erreichen des allgemeinbildenden Abschlusses (auch mit Hilfen und Erleichterungen) als nicht wahrscheinlich einschätzt).
Nur bei Vorliegen eines festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Lernen sowie im Bereich geistige Entwicklung, darf zieldifferent unterrichtet werden (vgl. Leistungsbeurteilung).
Wie sieht eigentlich die Schule von heute aus?
Eine grüne Tafel, davor ein Lehrer, dahinter eine Klasse mit 30 Schülern, die alle im Gleichschritt denselben Unterrichtsstoff lernen. So wohl nicht mehr.
Heute müssen die SchülerInnen in den heterogenen Klassen individuell gefördert werden. Aber wie?
Jeder Schüler bringt unterschiedliche Voraussetzungen/ Kompetenzen mit:
- Wissensbasis: SchülerInnen kommen mit unterschiedlichen Kenntnissen in die Schule. Ihr heterogenes Leistungsvermögen spiegelt sich im Unterrichtsgeschehen und ihrer Arbeitsweise wider.
- Interessen: Ein Kind verfügt über hervorragende Mathe-Kenntnisse, hat aber große Lücken im Wortschatz und in der Grammatik. Das andere interessiert sich für Kunst und Musik, aber zeigt nur wenig Interesse an naturwissenschaftlichen Themen.
- Lernwege: SchülerInnen lernen auf unterschiedliche Weise. Manche lernen besonders durch Hören, andere mit Hilfe von Bildern und andere wiederum durch Handeln.
- Lern- und Arbeitsverhalten: Einige SchülerInnen arbeiten zielgerichtet und teilen sich ihre Arbeitszeit ein. Andere haben weniger Ausdauer und Konzentrationsvermögen: Sie trödeln, lassen sich schnell ablenken oder verlieren den Mut zur Weiterarbeit.
- Kulturelle und soziale Herkunft: Die Kinder unterscheiden sich auch in ihrer sozialen Herkunft. Verschiedenste Kulturen mit unterschiedlichen religiösen Ansichten, Sprachen, Traditionen und Lebensentwürfen treffen aufeinander.
- Motivation: Die Lernmotivation ist bei SchülerInnen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die einen sind interessiert am Unterricht, andere wiederum zeigen eher weniger Lust am Lernen.
Deswegen benötigt es im Unterricht vielfältige Methoden. Durch die Möglichkeit der inneren Differenzierung kann z.B.
- der Umfang des Unterrichtstoffs,
- das persönliche Lern- und Arbeitstempo,
- der zeitliche Umfang,
- das Maß der Hilfen und
- der Schwierigkeitsgrad
individull verändert werden.
Auch die äußere Differenzierung kann eine Methode darstellen.
Sie erfolgt durch:
- zeitlich begrenzte Einzelförderung zu individuellen Förderschwerpunkten,
- AG`s,
- Wahlpflichtkurse,
- Einteilung in Grund- und Erweiterungskursen sowie
- Arbeits- und Übungsstunden.
Umgesetzt wird die sonderpädagogische Förderung und Unterstützung der SchülerInnen in der Oberschule Bevern weiterhin durch:
Förderung im Klassenverband
Die Förderschullehrkräfte fördern alle SchülerInnen, besonders diejenigen mit Unterstützungsbedarf. Für die SchülerInnen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden z.B. individualisierte Angebote und Inhalte entsprechend ihres Förderschwerpunktes im Rahmen des allgemeinen Unterrichts zugeschnitten.
Auch die Prävention mit dem Ziel, manifeste Probleme des Lernens und Verhaltens bei Kindern durch frühzeitige Förderung zu verhindern, ist ein wesentlicher Schritt für eine inklusive Schulentwicklung. Es gilt begleitend zum Lebenslauf von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten von Beginn an jeweils entsprechende Förderangebote bereitzustellen.
Einzelförderung/ Gruppenförderung
Förderschullehrkräfte können die SchülerInnen stundenweise in Kleingruppen fördern. Dies ist gerade sinnvoll in dem Unterrichtsfach Englisch. Denn trotz Differenzierung durch Kursbildungen bestehen Leistungsunterschiede. Als sinnvoll wird deshalb die Arbeit mit allen leistungsschwachen SchülerInnen in Kleingruppen gesehen. Denn nicht nur SchülerInnen mit Unterstützungsbedarf benötigen beim Erlernen einer Fremdsprache mehr individuelle Hilfen. Dies betrifft auch SchülerInnen, die sich z.B. wenig zielgerichtet konzentrieren können oder dessen Anstrengungsbereitschaft eher als gering einzuschätzen ist.
Begleitung durch Unterstützungspersonal
Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der sog. „Eingliederungshilfe“:
Nach § 54 SGB XII für Kinder mit einer „wesentlichen“ Behinderung nach § 53 SGB XII: „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“.
Zuständig hierfür ist das Sozial- und Jugendamt.
Diese Form der Eingliederungshilfe gilt für Kinder mit einer körperlichen oder einer sog. „geistigen“ Behinderung.
Nach § 35 a SGB VIII für Kinder, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. Zuständig ist das Jugendamt.
Dadurch werden insbesondere die Kinder mit einer Autismus- Spektrum- Störung unterstützt, auch wenn sie, wie viele Kinder und Jugendliche mit Asperger- Autismus, die allgemeinen Schulen zielgleich, d.h. ohne sonderpädagogische Unterstützung, besuchen. Auch Kinder mit einer schweren ADHS- Symptomatik oder anderen seelischen Erkrankungen, z.B. einem selektivem Mutismus, können entsprechend
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe beantragen
(vgl. Lag Baden- Württemberg, Gemeinsam leben- gemeinsam lernen).
Mobiler Dienst
Seit dem Schuljahr 2015/16 bietet die Anne- Frank- Schule einen „mobilen Dienst“ an. Dieser muss dort beantragt werden.
Förderschullehrkräfte im Mobilen Dienst können für Kinder mit Unterstützungsbedarf emotionale und soziale Entwicklung zur vorbeugenden und unterstützenden Förderung in Bevern tätig werden.
Zu den Aufgaben des Mobilen Dienstes gehören u.a.:
- Diagnostik
- Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf geeignete Hilfsmittel und deren Nutzung
- Förderung spezifischer Lerninhalte
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften in Bezug auf pädagogische, didaktische, methodische und unterrichtsorganisatorischen Aufgaben
- Beratung bei Gewährung des Nachteilsausgleichs und der Zusatzbedarfsstunden
- Koordination der Förderung
- vorbeugende begleitende und ergänzende Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht
- Beratung der Eltern bei schulischen Sachverhalten, bei der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln, der Gewährung von Integrationshilfe und von therapeutischen Maßnahmen“ (vgl. Nds. Bildungsserver).
Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung orientiert sich an der individuellen Lernsituation. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden zieldifferent beschult. Daher berücksichtigt die Leistungsmessung die Lern – und Leistungsfähigkeit der SchülerInnen und orientiert sich an den Anforderungen der zu erreichenden Abschlüsse (Förderschulabschluss, Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss).
Die Zeugnisse für SchülerInnen mit einer zieldifferenten Bemessung, werden in der Leistungsfeststellung- und beurteilung nach den Kriterien der Förderschule Lernen erstellt. Der Zeugnisrahmen ist der der Oberschule Bevern.
SchülerInnen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache und soziale- emotionale Entwicklung werden zielgleich unterrichtet.
Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird durch eine Bemerkung auf dem Zeugnis dokumentiert.
Lernstandserhebung
In den ersten Monaten des Schulbesuchs können in den Kernfächern Deutsch und Mathematik standardisierte Lernstandserhebungen stattfinden. Individuell werden so die Fähigkeiten und Defizite in den Einzelbereichen erfasst, dokumentiert und ausgewertet.
In den schuleigenen individuellen Lernstandserhebungsbögen (ILE- Bögen) wird der individuelle Lernfortschritt über die Schulzeit fortgeschrieben.
Mit Hilfe der ILE- Bögen werden u.a. individuelle Förderpläne für die SchülerInnen mit Förderbedarf Lernen verfasst (s. Anhang: ILE- Bogen)
Der sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann laut Klassenkonferenz aufgehoben werden.
„Überprüfung der Entscheidung Eine erneute Prüfung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern, die bereits Unterstützung aufgrund einer solchen Feststellung erhalten, ist erforderlich, wenn die persönliche Entwicklung und neue Erkenntnisse sonderpädagogische Unterstützung in verändertem Umfang notwendig oder möglich erscheinen lassen. Im Zusammenhang mit der Beratung über die Leistungsbeurteilung ist zu jedem Zeugnistermin von der Klassenkonferenz zu beraten, ob eine zieldifferente Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers weiterhin notwendig erscheint. Die Entscheidung ist aktenkundig zu machen. Bei einem Wechsel des Schulbereichs oder der Schulform ist eine erneute Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich notwendig.“[1]
Schulabschlüsse
Alle zielgleich geförderten Schüler erhalten den von ihnen in der Klasse 9/10 erreichten Schulabschluss der Oberschule Bevern.
Alle zieldifferent geförderten Schüler erhalten einen Abschluss der Förderschule ihres Förderschwerpunktes (Geistige Entwicklung oder Lernen).
Zieldifferent geförderte Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erhalten.
Die Wahl einer weiterführenden Maßnahme ist abhängig vom Schulabschluss. Viele SchülerInnen können nach der 9/10 Klasse integrative, berufsorientierende Maßnahmen besuchen, in denen sie auf ihre zukünftigen Ausbildungs- und Tätigkeitsfelder vorbereitet werden. Dieses geschieht in der Berufsbildenden Schule (BBS) Holzminden.
Dieses Konzept wird regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben. 05.09.2016
5. Quellenangaben
- Eine Schule für alle- Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe, (Hrsg.: mittendrin eV.)
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung/ Schule und Recht in Niedersachsen
- Index für Inklusion
- Konzept der Oberschule Bevern
- Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Baden- Württemberg, Gemeinsam leben- gemeinsam arbeiten
- Leitbild der Oberschule Bevern
- MK Niedersachsen; Erlasse und Zeugnisse
- Niedersächsischer Bildungsserver: Mobiler Dienst
- Regionales Integarationskonzept (RIK) der Anne-Frank- Schule Holzminden nz
- Scoyo: Das Online-Magazin für Eltern rund um Lernen, Schule, Familienleben & Medienkompete
- Sozialgesetzbuch §§ 35a, 53, 54
- UN- Behindertenrechtskonvention von 2006
[1]Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung/ Schule und Recht in Niedersachsen.